WETTKAMPFLEITER OBEDIENCE

Reglement Wettkampfrichter TKAMO gültig ab 01.05.2015

7.1 Rechte des Wettkampfleiters

7.1.1 Wettkampfleitertätigkeit Der Wettkampfleiter prüft vor dem Wettkampf, ob das vorhandene Material sowie das Wettkampfgelände (insbesondere dessen Grösse) dem Reglement entsprechen. Festgestellte Abweichungen meldet er umgehend dem Richter.

7.1.2 Beurlaubung Jeder Wettkampfleiter kann bei der TKAMO beantragen, für maximal zwei Jahre auf die Liste der nicht amtierenden Wettkampfleiter versetzt zu werden. Eine Beurlaubung entbindet den Wettkampfleiter nicht von der Teilnahme an der jährlichen Wettkampfleitertagung. 

7.2 Pflichten des Wettkampfleiters

7.2.1 Voraussetzung zur Amtsausübung Ein Wettkampfleiter muss selbst einen Hund im Obedience führen. Es ist zulässig, dass ein Wettkampfleiter während max. zwei Jahren selbst keinen Hund mehr im Obedience führt. Startet ein Wettkampfleiter nicht an einer offiziellen Obedience-Prüfung, kann er im Rahmen der jährlichen Wettkampfleitertagung eine inoffizielle Prüfung absolvieren, welche nicht im Leistungsheft eingetragen wird. Wettkampfleiter, welche während mehr als 2 Jahren weder an einer offiziellen noch an einer eben beschriebenen inoffiziellen Prüfung gestartet sind, werden für maximal zwei Jahre auf die Liste der nicht amtierenden Wettkampfleiter versetzt. Die TKAMO entscheidet im Einzelfall, unter welchen Bedingungen eine Rückversetzung auf die Liste der amtierenden Wettkampfleiter erfolgen kann. Diese Bestimmung wird erstmals zum 1. Januar 2016 angewendet. Ein Wettkampfleiter muss die physischen und psychischen Voraussetzungen für die Ausübung des Wettkampfleiteramts erfüllen.

7.2.2 Verhalten Der Wettkampfleiter soll sich in jeder Beziehung vor, während und nach dem Wettkampf korrekt und vorbildlich verhalten, unabhängig davon, ob er als aktiver Wettkampfleiter auf dem Platz ist. Ist ein Wettkampfleiter verhindert, einem Aufgebot Folge zu leisten, hat er dies unverzüglich dem Veranstalter zu melden. Nach Möglichkeit ist er für Ersatz besorgt.

7.2.3 Meldungen von besonderen Vorkommnissen Der Wettkampfleiter ist verpflichtet, besondere Vorkommnisse an den Wettkämpfen umgehend dem Richter zu melden.

7.2.4 Tagungen und Weiterbildungen Die Teilnahme an Wettkampfleitertagungen und Weiterbildungen der TKAMO ist für alle amtierenden Wettkampfleiter obligatorisch. Ausnahmen können von der TKAMO auf Antrag bewilligt werden. Ist ein Wettkampfleiter an der Teilnahme einer Wettkampfleitertagung verhindert, hat er sich beim Richterobmann über das Versäumte zu informieren. Ist ein Wettkampfleiter an zwei Jahren hintereinander verhindert an der Wettkampfleitertagung teilzunehmen, wird er auf die Liste der nichtamtierenden Wettkampfleiter versetzt. Auf schriftliches Gesuch hin kann der Wettkampfleiter bei der TKAMO innerhalb von 2 Jahren beantragen, wieder auf die Liste der amtierenden Wettkampfleiter gesetzt zu werden. Die TKAMO legt die dazu erforderlichen Bedingungen fest. Für die Teilnahme an nicht obligatorischen Weiterbildungskursen kann von den Teilnehmern ein von der TKAMO festgesetzter Unkostenbeitrag verlangt werden. Jeder Wettkampfleiter ist verpflichtet, sämtliche in den Publikationsorganen der SKG bekannt gegebenen Vorschriften, Ergänzungen und Nachträge zu beachten und zu befolgen.

7.2.5 Pflichtpensum Der Wettkampfleiter muss jährlich mindestens einen Einsatz absolvieren. Wettkampfleiter, welche das Pflichtpensum während zwei aufeinander folgenden Jahren nicht erfüllen, werden durch die TKAMO auf die Liste der nicht amtierenden Wettkampfleiter versetzt. Über Ausnahmen entscheidet die TKAMO auf schriftliches Gesuch hin. Auf die Liste der nicht amtierenden Wettkampfleiter wird versetzt: 1. wer auf die Wettkampfleitertätigkeit vorübergehend verzichtet; 2. wer das Pflichtpensum nicht leistet; 3. in anderen Fällen gemäss Entscheid der TKAMO. Auf schriftliches Gesuch hin kann der Wettkampfleiter bei der TKAMO innerhalb von 2 Jahren beantragen, wieder auf die Liste der amtierenden Wettkampfleiter gesetzt zu werden. Die TKAMO legt die dazu erforderlichen Bedingungen fest.

7.2.6 Mutationen Adressänderungen sind dem Richterobmann und dem Sekretariat der TKAMO unverzüglich schriftlich zu melden

WETTKAMPFLEITERAUSBILDUNG OBEDIENCE

Reglement Wettkampfrichter TKAMO gültig ab 01.05.2015:

Eine Wettkampfleiterausbildung wird begonnen, wenn Bedarf für neue Wettkampfleiter besteht und die Ausschreibung mindestens ein halbes Jahr vor Beginn durch die TKAMO genehmigt und budgetiert wurde. Die Ausbildung wird durch die TKAMO in den Publikationsorganen der SKG ausgeschrieben.

Voraussetzung für die Ausbildung Der Wettkampfleiteranwärter muss:

  1. charakterlich geeignet sein und über ein gutes Allgemeinwissen verfügen
  2. körperlich leistungsfähig sein
  3. Mitglied einer Lokalsektion oder eines Rasseklubs der SKG sein
  4. volljährig sein
  5. zum Zeitpunkt der Bewerbung eine Obedience 1 Prüfung mit mindestens der Qualifikation „befriedigend“ vorweisen, die nicht länger als 2 Jahre zurückliegt.
  6. vor der Ausbildung mindestens einen Einsatz als Ringhelfer an einem Obedience-Wettkampf (mindestens 20 Teilnehmer) absolvieren. Der Einsatz ist vom Richter des Wettkampfes mit dem dafür vorgesehenen Formular bestätigen zu lassen.
  7. die Obedience-Reglemente der TKAMO und der FCI kennen, ausgenommen die Bestimmungen über die Bewertung der Übungen.
  8. Der Wettkampfleiteranwärter muss den Eignungstest für Wettkampfleiteranwärter bestanden haben.

6.2 Anmeldung zur Wettkampfleiterausbildung Die Anmeldung erfolgt durch den Wettkampfleiteranwärter an den Richterobmann der TKAMO.

6.3 Eignungstest Die Wettkampfleiteranwärter müssen einen Eignungstest absolvieren. Dieser besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil und wird durchgeführt, wenn mindestens zwei Wettkampfleiteranwärter daran teilnehmen. Ein nicht bestandener Eignungstest kann einmal wiederholt werden.

6.4 Wettkampfleiterausbildung und Wettkampfleiterprüfung

6.4.1 Wettkampfleiterausbildung Instruktoren führen für die Wettkampfleiteranwärter im Auftrag der TKAMO die Wettkampfleiterausbildung, bestehend aus einem theoretischen und einem praktischen Teil durch. Die Dauer der Ausbildung richtet sich nach dem Ausbildungsprogramm, das durch den Richterobmann festgelegt wird.  Die Ausbildung muss mindestens folgende Themen umfassen:

Reglemente, Weisungen, Richterbestimmungen (ausgenommen Bewertung der Arbeiten)

  • Rolle des Wettkampfleiters
  • Einrichten der Wettkampfanlage
  • Wettkampfleitung Zur Deckung der anfallenden Kosten kann durch die TKAMO ein Unkostenbeitrag für die Teilnahme an der Wettkampfleiterausbildung verlangt werden.

6.4.2 Wettkampfleiterprüfung Zum Abschluss der Wettkampfleiterausbildung wird die Wettkampfleiterprüfung durchgeführt. Sie findet in Form eines Praxistests statt, wird vom Richterobmann organisiert und mit Hilfe der Instruktoren durchgeführt und abgenommen. Das Datum wird zum Zeitpunkt der Ausbildungsausschreibung bekannt gegeben. Die TKAMO kann eine Prüfungsgebühr erheben. Eine nicht bestandene Wettkampfleiterprüfung kann innerhalb eines Jahres einmalig wiederholt werden.

6.5 Beginn der Tätigkeit als Wettkampfleiter Unmittelbar nach bestandener Prüfung kann der Wettkampfleiter sein Amt ausüben. Er wird auf die Liste der amtierenden Wettkampfleiter aufgenommen.