Eine Wettkampfleiterausbildung wird begonnen, wenn Bedarf für neue Wettkampfleiter besteht und die Ausschreibung mindestens ein halbes Jahr vor Beginn durch die TKAMO genehmigt und budgetiert wurde. Die Ausbildung wird durch die TKAMO in den Publikationsorganen der SKG ausgeschrieben.
Voraussetzung für die Ausbildung Der Wettkampfleiteranwärter muss:
6.2 Anmeldung zur Wettkampfleiterausbildung Die Anmeldung erfolgt durch den Wettkampfleiteranwärter an den Richterobmann der TKAMO.
6.3 Eignungstest Die Wettkampfleiteranwärter müssen einen Eignungstest absolvieren. Dieser besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil und wird durchgeführt, wenn mindestens zwei Wettkampfleiteranwärter daran teilnehmen. Ein nicht bestandener Eignungstest kann einmal wiederholt werden.
6.4 Wettkampfleiterausbildung und Wettkampfleiterprüfung
6.4.1 Wettkampfleiterausbildung Instruktoren führen für die Wettkampfleiteranwärter im Auftrag der TKAMO die Wettkampfleiterausbildung, bestehend aus einem theoretischen und einem praktischen Teil durch. Die Dauer der Ausbildung richtet sich nach dem Ausbildungsprogramm, das durch den Richterobmann festgelegt wird. Die Ausbildung muss mindestens folgende Themen umfassen:
Reglemente, Weisungen, Richterbestimmungen (ausgenommen Bewertung der Arbeiten)
6.4.2 Wettkampfleiterprüfung Zum Abschluss der Wettkampfleiterausbildung wird die Wettkampfleiterprüfung durchgeführt. Sie findet in Form eines Praxistests statt, wird vom Richterobmann organisiert und mit Hilfe der Instruktoren durchgeführt und abgenommen. Das Datum wird zum Zeitpunkt der Ausbildungsausschreibung bekannt gegeben. Die TKAMO kann eine Prüfungsgebühr erheben. Eine nicht bestandene Wettkampfleiterprüfung kann innerhalb eines Jahres einmalig wiederholt werden.
6.5 Beginn der Tätigkeit als Wettkampfleiter Unmittelbar nach bestandener Prüfung kann der Wettkampfleiter sein Amt ausüben. Er wird auf die Liste der amtierenden Wettkampfleiter aufgenommen.