WETTKAMPFLEITERAUSBILDUNG OBEDIENCE

Kategorie: Funktionen + Informationen
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Reglement Wettkampfrichter TKAMO gültig ab 01.05.2015:

Eine Wettkampfleiterausbildung wird begonnen, wenn Bedarf für neue Wettkampfleiter besteht und die Ausschreibung mindestens ein halbes Jahr vor Beginn durch die TKAMO genehmigt und budgetiert wurde. Die Ausbildung wird durch die TKAMO in den Publikationsorganen der SKG ausgeschrieben.

Voraussetzung für die Ausbildung Der Wettkampfleiteranwärter muss:

  1. charakterlich geeignet sein und über ein gutes Allgemeinwissen verfügen
  2. körperlich leistungsfähig sein
  3. Mitglied einer Lokalsektion oder eines Rasseklubs der SKG sein
  4. volljährig sein
  5. zum Zeitpunkt der Bewerbung eine Obedience 1 Prüfung mit mindestens der Qualifikation „befriedigend“ vorweisen, die nicht länger als 2 Jahre zurückliegt.
  6. vor der Ausbildung mindestens einen Einsatz als Ringhelfer an einem Obedience-Wettkampf (mindestens 20 Teilnehmer) absolvieren. Der Einsatz ist vom Richter des Wettkampfes mit dem dafür vorgesehenen Formular bestätigen zu lassen.
  7. die Obedience-Reglemente der TKAMO und der FCI kennen, ausgenommen die Bestimmungen über die Bewertung der Übungen.
  8. Der Wettkampfleiteranwärter muss den Eignungstest für Wettkampfleiteranwärter bestanden haben.

6.2 Anmeldung zur Wettkampfleiterausbildung Die Anmeldung erfolgt durch den Wettkampfleiteranwärter an den Richterobmann der TKAMO.

6.3 Eignungstest Die Wettkampfleiteranwärter müssen einen Eignungstest absolvieren. Dieser besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil und wird durchgeführt, wenn mindestens zwei Wettkampfleiteranwärter daran teilnehmen. Ein nicht bestandener Eignungstest kann einmal wiederholt werden.

6.4 Wettkampfleiterausbildung und Wettkampfleiterprüfung

6.4.1 Wettkampfleiterausbildung Instruktoren führen für die Wettkampfleiteranwärter im Auftrag der TKAMO die Wettkampfleiterausbildung, bestehend aus einem theoretischen und einem praktischen Teil durch. Die Dauer der Ausbildung richtet sich nach dem Ausbildungsprogramm, das durch den Richterobmann festgelegt wird.  Die Ausbildung muss mindestens folgende Themen umfassen:

Reglemente, Weisungen, Richterbestimmungen (ausgenommen Bewertung der Arbeiten)

  • Rolle des Wettkampfleiters
  • Einrichten der Wettkampfanlage
  • Wettkampfleitung Zur Deckung der anfallenden Kosten kann durch die TKAMO ein Unkostenbeitrag für die Teilnahme an der Wettkampfleiterausbildung verlangt werden.

6.4.2 Wettkampfleiterprüfung Zum Abschluss der Wettkampfleiterausbildung wird die Wettkampfleiterprüfung durchgeführt. Sie findet in Form eines Praxistests statt, wird vom Richterobmann organisiert und mit Hilfe der Instruktoren durchgeführt und abgenommen. Das Datum wird zum Zeitpunkt der Ausbildungsausschreibung bekannt gegeben. Die TKAMO kann eine Prüfungsgebühr erheben. Eine nicht bestandene Wettkampfleiterprüfung kann innerhalb eines Jahres einmalig wiederholt werden.

6.5 Beginn der Tätigkeit als Wettkampfleiter Unmittelbar nach bestandener Prüfung kann der Wettkampfleiter sein Amt ausüben. Er wird auf die Liste der amtierenden Wettkampfleiter aufgenommen.